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Energieausweis für Wohngebäude
Der Energieausweis ist nach der Energieeinsparverordnung 2007 (EnEV) für alle Gebäude vorgeschrieben. Er dokumentiert steckbriefartig den Energiestandard eines Gebäudes. Damit soll es Kauf- und Mietinteressenten erleichtert werden, den Heizenergiebedarf von Gebäuden vor Vertragsabschluss zu vergleichen.

Was steht im Energieausweis?
Die Form des Ausweises ist in der EnEV 2007 verbindlich vorgeschrieben. Der Ausweis umfasst vier Seiten. Er enthält allgemeine Angaben zum Gebäude, Kennwerte für Energiebedarf oder -verbrauch sowie Vergleichswerte verschiedener Baustandards und Erläuterungen dazu. Im Anhang werden für den Gebäudeeigentümer in knapper Form kostengünstige Maßnahmen zur Verbesserung der energetischen Eigenschaften des Gebäudes empfohlen. Ausweis und Anhang müssen vom Aussteller mit Name, Anschrift und Berufsbezeichnung versehen und eigenhändig oder mit Nachbildung der Unterschrift unterschrieben sein. Ein Farbausdruck ist nicht vorgeschrieben.

Wer muss ab wann einen Energieausweis haben?
Die EnEV 2007 verpflichtet den Eigentümer einer Wohnung oder eines Wohngebäudes, potenziellen Mietern oder Käufern einen gültigen und vollständigen Energieausweis zugänglich machen. Anspruch auf eine Kopie besteht nicht. Für Wohngebäude mit Baufertigstellung bis 1965 gilt diese Verpflichtung ab 1. Juli 2008, für jüngere Wohngebäude ab 1. Januar 2009. Wer den Energieausweis vorsätzlich oder fahrlässig nicht, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig zugänglich macht, handelt ordnungswidrig und kann mit einem Bußgeld bis zu 15.000 Euro belegt werden.
Wer im selbstgenutzten Wohneigentum bleibt oder nicht neu vermietet, braucht also keinen Energieausweis. Auch für Baudenkmäler braucht kein Ausweis erstellt zu werden.

Wie wird der Energieausweis erstellt?
Der Energieausweis wird für das gesamte Wohngebäude erstellt. Es gibt zwei Arten:
Auf Grundlage des Energiebedarfs (nachfolgend "Bedarfsausweis" genannt) Die Energiebedarfskennwerte (für End- und Primärenergie) werden rechnerisch auf der Grundlage von Baujahr, Bauunterlagen, technischen Gebäude- und Heizungsdaten und unter Annahme von standardisierten Randbedingungen (Klimadaten, Nutzerverhalten, Raumtemperatur etc.) berechnet. Es sind keine Messungen, wie z.B. Wärmebilder erforderlich. Die Vorteile dieses Ausweises: Zum einen sind die Kennwerte unabhängig vom individuellen Heiz- und Wohnverhalten der Bewohner; zum anderen beziehen sich die Modernisierungsempfehlungen auf die konkrete Bausubstanz.
Auf Grundlage des Energieverbrauchs (nachfolgend "Verbrauchsausweis" genannt) Der Energieverbrauchskennwert (für Endenergie) wird rechnerisch auf der Grundlage von Heiz- und ggf. Warmwasserkosten nach der Heizkostenverordnung oder anderer geeigneter Verbrauchsdaten des gesamten Gebäudes ermittelt. Über Klimafaktoren werden die Verbrauchsdaten auf einen deutschlandweiten Mittelwert umgerechnet, sodass z.B. besonders harte Winter nicht zu einer schlechteren Bewertung des Gebäudes führen. Die Nachteile dieses Ausweises: Zum einen sind die Kennwerte abhängig vom individuellen Heiz- und Wohnverhalten der Bewohner; zum anderen sind die Modernisierungsempfehlungen eher allgemeiner Art.

Bis zum 01. Oktober 2008 besteht für alle Gebäude Wahlfreiheit zwischen Bedarfs- und Verbrauchsausweis. Danach besteht diese Wahlfreiheit weiter:
für Wohngebäude mit mehr als vier Wohneinheiten, unabhängig vom Baujahr;
für Wohngebäude mit bis zu vier Wohneinheiten, für die ein Bauantrag nach dem 1. November 1977 gestellt worden ist.
Für Wohngebäude mit bis zu vier Wohneinheiten, für die ein Bauantrag vor dem 1. November 1977 gestellt worden ist, müssen ab 01.10.2008 Bedarfsausweise erstellt werden. Eine Ausnahme gilt für Wohngebäude aus dieser Zeit, die entweder schon bei der Baufertigstellung den energetischen Stand der ersten Wärmeschutzverordnung vom 11.08.1977 aufwiesen oder durch Modernisierungsmaßnahmen auf diesen Stand gebracht wurden. In diesen Fällen besteht ebenfalls Wahlfreiheit.

Datenerhebung
Der Eigentümer kann Daten bereitstellen, die zur Ausstellung des Energieausweises erforderlichen sind. Der Aussteller darf diese nur verwenden, wenn keine begründeten Zweifel an der Richtigkeit bestehen. Eine Besichtigung oder Begehung des Gebäudes ist nicht vorgeschrieben.

Gilt der Energieausweis für eine Wohnung oder nur für das ganze Gebäude? Der Energieausweis wird für das ganze Gebäude ausgestellt und stellt den Durchschnittswert dar. Einzelne Wohnungen können je nach Beschaffenheit und Lage im Gebäude deutlich vom Durchschnittswert abweichen. Wohnungseigentümer in Eigentümergemeinschaften haben bei Verkauf oder Vermietung ihrer Wohnung gegen die Gemeinschaft einen Anspruch auf rechtzeitige Bereitstellung des Ausweises. Die Kosten sind von der Eigentümergemeinschaft zu tragen.

Wer darf Energieausweise ausstellen?
Ausstellungsberechtigt sind laut EnEV nur Fachkräfte mit besonderer Aus- oder Weiterbildung und Berufspraxis (meist Ingenieure, Architekten oder Handwerker). Die EnEV gibt eine genaue und abschließende Aufzählung der Voraussetzungen. Da es kein amtliches Zertifikat der Zulassung gibt, muss sich der Auftraggeber auf die Aussage des Ausstellers verlassen. Allerdings: wer vorsätzlich oder fahrlässig Energieausweise oder Modernisierungsempfehlungen ausstellt, ohne dazu berechtigt zu sein, begeht eine Ordnungswidrigkeit, die mit bis zu 15.000 Euro Bußgeld belegt werden kann.

Wie lange ist ein Energieausweis gültig?
Energieausweise gelten in der Regel zehn Jahre ab Ausstellungsdatum. Wird das Gebäude im Zusammenhang mit größeren Änderungen gemäß EnEV neu berechnet, so ist ein neuer Ausweis auszustellen.
Welche früheren Energiepässe, Wärmepässe etc. werden anerkannt?
Auch Wärme- oder Energiebedarfsausweise, wie sie bei Häusern ab Baujahr 1995 eigentlich vorliegen müssten, werden als Energieausweise anerkannt, ebenso Energiepässe, die im Feldversuch der Deutschen Energieagentur (dena) erstellt wurden. Auch diese gelten ab Ausstellung 10 Jahre lang.

Verpflichtet der Energieausweis zur Verbesserung der Wärmedämmung?
Nein, der Ausweis dokumentiert lediglich den Ist-Zustand. Auch die EnEV selbst fordert nur in wenigen Fällen (z.B. bei zugänglichen, nicht begehbaren Dachböden) eine Nachrüstung. Aber: auch ohne gesetzliche Verpflichtung sind Eigentümer von Gebäuden mit hohem Energiebedarf gut beraten, durch Wärmedämmung oder moderne Heiztechnik die Bewertung im Energieausweis zu verbessern.

Welcher Ausweis: Bedarf oder Verbrauch?
Wer nur nach den Kosten schaut: am billigsten ist sicher der Verbrauchsausweis. Ist jedoch eine Modernisierung geplant, so empfiehlt sich der Bedarfsausweis. Er kann konkretere Hinweise auf die Schwachstellen des Gebäudes geben und als Grundlage für eine weiter gehende Beratung dienen. Nach erfolgter Modernisierung kann er mit begrenztem Aufwand auf den neuesten Stand gebracht werden und den verbesser- ten Standard des Gebäudes dokumentieren. Der Verbrauchsausweis dagegen kann frühestens drei Heizperioden nach Modernisierung auf den verbesserten Standard aktualisiert werden. Bei Verkaufsverhandlungen dürfte der Bedarfsausweis ein verlässlicheres Dokument der energetischen Qualität des Gebäudes darstellen als die im Verbrauchsausweis umgerechneten Heizkostenbelege.

Ausweis und Gebäudegutachten
Ist zur Vorbereitung einer Modernisierung ein Gebäude-Energiegutachten (gefördert vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle BAFA) geplant, so kann der Ausweis vorteilhaft in Verbindung mit dem Gutachten erstellt werden. Die Ausweiserstellung selbst ist zwar nicht förderfähig, kann aber meist als kostengünstige Zusatzleistung angeboten werden, da die für einen Bedarfsausweis erforderlichen Daten vorliegen.
 
Ausweis jetzt oder später?
Vor dem 1. Juli 2008 braucht niemand einen Energieausweis. Genug Zeit also, in Ruhe eine Entscheidung zu treffen. Wer aber demnächst sein bereits gut saniertes Gebäude verkaufen will, kann dies auch jetzt schon mit dem Energieausweis dokumentieren. Soll nach Abwägung der Vor- und Nachteile ein Verbrauchsausweis erstellt werden, so kann auch für ältere Gebäude mit bis zu vier Wohneinheiten (Bauantrag vor 1977) noch die Wahlfreiheit zwischen Bedarfs- und Verbrauchsausweis bis 1.10.2008 genutzt werden.

Ausstellerberechtigung und -qualifikation
Da es kein spezielles Zertifikat für die nach EnEV zugelassenen Aussteller gibt, empfiehlt sich eine schriftliche Bestätigung des Ausstellers, dass er persönlich zur Ausstellung von Energieausweisen nach der EnEV 2007 berechtigt ist. Die formale Zulassung des Ausstellers sagt allerdings noch nichts über seine Qualifikation. Vergleichen Sie daher verschiedenen Angebote.

Ausstellersuche
Eine vollständige Liste der zugelassenen Aussteller gibt es nicht. Bei der Internetsuche findet man sowohl Portale mit Ausstellerübersichten als auch Einzelaussteller. Die Einträge beruhen in der Regel auf ungeprüften Selbstauskünften der Aussteller. Die Liste der Deutschen Energieagentur (www.dena-energieausweis.de) nimmt nur Aussteller auf, die sich zu Qualitätsstandards bei der Ausweiserstellung verpflichten, welche über die Anforderungen der EnEV hinaus gehen. Qualifizierte ingenieurtechnische Leistungen haben allerdings auch ihren - berechtigten - Preis. Legen Sie daher vor Auftragsvergabe anhand dieser Checkliste Ihre Leistungs- und Qualitätsanforderungen fest - wir helfen Ihnen dabei gerne.

Datenerhebung und Ortstermin
Die ermittelten Energiekennwerte basieren auf den zugrunde gelegten Daten und dem angewandten Rechenverfahren. Wird die Richtigkeit des Energieausweises z.B. nach einem Hausverkauf vom Käufer in Frage gestellt, so gewinnt die Form und Qualität der Datenerhebung eine besondere Bedeutung. Es empfiehlt sich daher für den Eigentümer, beim Aussteller eine Gesamtübersicht der verwendeten Eingangsdaten mit Angabe der Datenquellen in Auftrag zu geben. Empfehlenswert ist auch die Verwendung eines standardisierten Erhebungsbogens, dessen Veröffentlichung im Bundesanzeiger durch die EnEV in Aussicht gestellt wird.
Eine Besichtigung oder Begehung des Gebäudes mit weitgehender Datenerhebung durch den Aussteller ist zwar nicht vorgeschrieben und hat ihren Preis, sichert aber den Eigentümer bei Zweifeln an der Richtigkeit des Ausweises und möglichen Schadensersatzforderungen besser ab. Werden konkrete Modernisierungsempfehlungen oder gar eine Energieberatung erwartet, ist ein Vor-Ort-Termin unabdingbar.

Form des Ausweises
Energieausweise, die nach dem 25.04.2007 ausgestellt werde, müssen der in der EnEV 2007 vorgeschriebenen Form entsprechen (siehe Anhang) und vom Aussteller eigenhändig oder durch Nachbildung der Unterschrift unterschrieben sein. Farbausdruck ist nicht vorgeschrieben. Früher ausgestellte Wärmebedarfsausweise oder Energiepässe, die nach EnEV als Energieausweise anerkannt werden (vgl. "Fakten"), können in der damals gültigen Form verwendet werden.

Billigausweise
Zunehmend tauchen Billig- und Schnäppchenangebote für Energieausweise auf. Dahinter verbergen sich in der Regel Verbrauchsausweise mit Datenerhebung per Internet und Postzustellung des Ausweises. Sofern Sie sich für diesen Ausweistyp entscheiden, so prüfen Sie die Angebote insbesondere auf Ausstellerberechtigung, korrekte Datenerhebung und Verwendung der vorgeschriebenen Ausweisformulare. Bereits bei der Datenerhebung gibt es erhebliche Unterschiede. Verlangen Sie eine Dokumentation der verwendeten Eingangsdaten (siehe "Datenerhebung"). Nutzen Sie bei Bedarf die Fachkompetenz und Unabhängigkeit unserer Energieberatungskräfte.

Preis
Verbrauchsausweise werden bereits unter 50 Euro angeboten. Bedarfsausweise sind ab etwa 150 Euro zu haben. Ihr Preis hängt wesentlich von der Gebäudegröße und einer Gebäudebegehung durch den Aussteller ab. Ein Energieberatung ist in der Erstellung des Energieausweises nicht inbegriffen.

Tipps und Hinweise
Energieausweise sind nicht ganz einfach zu interpretieren ist. Interessierte Eigentümer, Mieter und Käufer können sich von der Energieberatung der Verbraucherzentrale beraten lassen.
Der Energieausweis erlaubt keinen unmittelbaren Rückschluss auf den zu erwartenden Energieverbrauch und die Energiekosten. Warum nicht? Der Ausweis gilt für das ganze Gebäude, eine einzelne Wohnung kann merklich davon abweichen. Auch Gebäude mit gleichem Energiekennwert können je nach Energieträger und Heiznebenkosten voneinander abweichen. Zudem wird im Bedarfsausweis nicht nur der Endenergieverbrauch bewertet sondern auch der Primärenergieverbrauch, d.h. die gesamte Kette der Energiebereitstellung "von der Ölquelle, dem Bergwerk oder Baum bis zum Heizkörper". So kann ein Haus mit Pelletsheizung aufgrund des günstigen Primärenergiefaktors von Biomasse leicht eine gute Note erreichen, bei unzureichender Wärmedämmung aber dennoch Energiekosten wie ein Haus mit schlechterer Bewertung verursachen.
Beim Verbrauchsausweis muss beachtet werden, ob Warmwasser mit eingerechnet ist. Sonst ist der Vergleich schwierig.
Die Skala "Vergleichswerte Endenergiebedarf" (Seite 2/3 des Ausweises) ist irreführend. Häuser, die dort noch als mittelmäßig eingestuft werden, sind eher schlecht.
Auch wenn Sie Wohnung oder Haus als Eigentümer selbst nutzen und daher keinen Energieausweis brauchen: angesichts steigender Energiepreise lohnt sich in vielen Fällen eine Dämmung oder Heizungserneuerung. Wichtig ist eine fachkundige und unabhängige Beratung, damit die Maßnahmen gut aufeinander abgestimmt sind und fachgerecht durchgeführt werden.